Informationen für Endnutzer über die Verwendung von Batterien und den Umgang mit Altbatterien

Gemäß Artikel 74 der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien

Die Gesellschaft ETA, a. s. erfüllt als Hersteller (gegebenenfalls über eine Organisation für Herstellerverantwortung) ihre Informationspflicht gegenüber Endnutzern und Vertreibern gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 in allen EU-Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Produkte in Verkehr bringt. Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf die einzelnen in der EU in Verkehr gebrachten Batteriemodelle und werden laufend aktualisiert.

Abfallvermeidung und nachhaltige Nutzung

Die Entstehung von Abfall lässt sich bereits bei der Auswahl eines Produkts und bei seiner alltäglichen Nutzung verringern. Wir empfehlen:

  • Batterien mit längerer Lebensdauer zu bevorzugen und, wo möglich, wiederaufladbare Batterien anstelle von Einwegbatterien zu wählen,
  • die Batterie nur für den vorgesehenen Zweck und gemäß der Produktanleitung zu verwenden,
  • die Batterie keinen übermäßigen Temperaturen, keiner Feuchtigkeit und keinen mechanischen Beschädigungen auszusetzen, auch nicht bei der Lagerung außer Betrieb,
  • wiederaufladbare Batterien nur mit kompatiblen Ladegeräten und Stromquellen zu laden,
  • wenn Sie das Produkt längere Zeit nicht verwenden und die Batterie entnehmbar ist, sollten Sie sie herausnehmen.

Bevor Sie eine Batterie entsorgen, prüfen Sie, ob sie noch über ausreichende Kapazität für eine weitere Nutzung verfügt – beispielsweise in einem Gerät mit geringerem Leistungsbedarf.

Batterien, die noch funktionsfähig sind, können im selben oder einem ähnlichen Gerät weiterverwendet werden. Bei bestimmten Batterien, insbesondere wiederaufladbaren, kann ein qualifizierter Akteur nach einer entsprechenden Sicherheitsprüfung die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Umnutzung, die Umnutzung oder die Wiederaufarbeitung durchführen.

Getrennte Sammlung und Pflichten des Endnutzers

Altbatterien gehören nicht in den gemischten Siedlungsabfall. Ihre getrennte Sammlung ermöglicht eine sichere Behandlung, das Recycling und die Rückgewinnung von Materialien und verhindert zugleich eine Verschmutzung der Umwelt. Altbatterien dürfen niemals in der Natur weggeworfen oder in den Hausmüll gegeben werden.

Sammelstellen, Rücknahme und Behandlung von Batterien

Altbatterien können kostenlos an Rücknahmestellen abgegeben werden – beispielsweise im Handel, auf Wertstoffhöfen oder an anderen von der Gemeinde oder einem zugelassenen Abfallbewirtschafter bestimmten Orten. Als Hersteller stellen wir die Rücknahme von Altbatterien aus unseren Produkten sicher und tragen die Kosten für deren Sammlung, Transport und weitere Behandlung; dem Endnutzer werden für die Rückgabe einer Batterie keine Gebühren berechnet.

Diese Stellen sorgen anschließend für die Vorbereitung der Batterien zur Wiederverwendung, deren Recycling oder sonstige Behandlung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Das Netz der Sammelstellen und das konkrete Rücknahmesystem unterscheiden sich in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten; eine aktuelle Übersicht der Rücknahmestellen in Ihrem Land erhalten Sie beim örtlich zuständigen kollektiven System, bei Ihrer Gemeinde- oder Kommunalverwaltung oder bei unserem Vertriebspartner bzw. Vertreter im jeweiligen Land.

Sicherheitshinweise für den Umgang mit Altbatterien

Beachten Sie beim Umgang mit einer Altbatterie die folgenden Grundsätze:

  • die Batterie niemals öffnen, zerlegen, verformen oder durchstechen,
  • einen Kurzschluss der Kontakte verhindern, zum Beispiel durch Abkleben mit nichtleitendem Klebeband,
  • die Batterie bis zur Abgabe an einem trockenen und kühlen Ort außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Lithiumbatterien – bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung besteht die Gefahr einer Entzündung oder thermischen Zersetzung. Setzen Sie eine beschädigte Lithiumbatterie weder Hitze noch Feuchtigkeit aus und geben Sie sie so bald wie möglich an einer Sammelstelle ab.

Bedeutung der Etiketten und grafischen Symbole auf der Batterie

Etiketten und grafische Symbole auf der Batterie, ihrer Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen liefern wichtige Informationen:

  • durchgestrichene Mülltonne – die Batterie gehört nicht in den gemischten Abfall und muss der getrennten Sammlung zugeführt werden,
  • chemische Zeichen Pb, Cd, Hg – die Batterie enthält Blei, Cadmium oder Quecksilber über dem festgelegten Grenzwert,
  • CE-Kennzeichnung – bestätigt die Konformität der Batterie mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1542,
  • Angaben zu Kapazität, Leistung oder Sicherheitshinweise.

Endnutzer sollten diese Etiketten und Symbole beachten, um die Anforderungen an die richtige Verwendung, Handhabung und Entsorgung zu verstehen.

Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit

Batterien können Stoffe enthalten, die bei Freisetzung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlich sind – beispielsweise Blei-, Cadmium- oder Lithiumverbindungen. Eine unsachgemäße Entsorgung – etwa das Wegwerfen der Batterie in die Natur oder in den gemischten Siedlungsabfall – kann zur Verunreinigung von Boden und Wasser, zu Bränden sowie zur Gefährdung von Menschen und Tieren führen. Die richtige Verwendung, die getrennte Sammlung und die fachgerechte Behandlung beugen diesen Auswirkungen vor und ermöglichen zugleich die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe.